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FAQ’s zur Wahl:

Wahltermin:

 Die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 28. Februar 2016 statt

Wahlsprengel:

In Inzing gibt es 4 Wahlsprengel:

  • Wahlsprengel I: Gemeindeamt
  • Wahlsprengel II: Saal S’Zehner Haus
  • Wahlsprengel III: NMS Inzing
  • Wahlsprengel IV: NMS Inzing

In welchem Wahlsprengel jede/r wählen muss, ist auf der Wahlinformation, die Sie von die Gemeinde zugesandt bekommen ersichtlich.

Die Öffnungszeiten der Wahllokale: 7:00 - 14:00 Uhr.

Wahlberechtigung:

Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgermeisters wahlberechtigt ist jede/r Unionsbürger/in, der

  • in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und
  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat.

D.h. auch EU Bürger mit Wohnsitz in Inzing können zur Wahl gehen, sofern sie im Wählerverzeichnis aufscheinen (siehe dazu „Wählerverzeichnis“)

Wählerverzeichnis:

Das Wählerverzeichnis liegt von 4. Jänner bis 12. Jänner 2016 öffentlich zur Einsicht auf. In dieser Zeit können auch Berichtigungsanträge gestellt werden. D.h. sollte ein/e Wahlberechtigte/r nicht im Wählerverzeichnis aufscheinen, so kann man die Aufnahme in dieser Zeit beantragen.

Wieviele Gemeinderät/innen werden gewählt?

Die Anzahl der zu wählenden Gemeinderät/innen wird nach der Bevölkerungszahl lt. letzter Volkszählung (2011) bestimmt. In Inzing werden 15 Gemeinderät/innen (inkl. Bürgermeister/in) gewählt.

Vorzugstimmen:

Es können zwei Vorzugsstimmen vergeben werden. Diese sind nur gültig, wenn sie an eine/n Wahlwerber/in vergeben wurde, dessen Liste man auch gewählt hat. Es muss eindeutig erkennbar sein, welche/r Wahlweber/in gewählt wurde (zB bei mehreren Wahlwerber/innen mit gleichem Familiennamen)

Wahl des/r Bürgermeister/in:

Die Wahl des/der Bürgermeister/in erfolgt auf einem eigenen Stimmzettel. Es kann hier unabhängig von der Lsite, die man gewählt hat ein/e Kandidat/in gewählt werden.

Verteilung der Gemeinderatssitze:

Nach vorliegendem Wahlergebnis werden die 15 zu vergebenden Gemeinderatssitze nach dem d’Hondteschen Wahlsystem vergeben (Wiki). Hier wird eine „Wahlzahl“ ermittelt, die angibt wieviele Stimmen für jeweils ein Mandat nötig sind. Bei der letzten Wahl waren das ca. 100 Stimmen.

Koppelung von Listen:

Zwei oder mehr Listen können für die Wahl miteinander koppeln. D.h. sie müssen bis spätestens 12. Februar 2016 eine Koppelungserklärung bei der Wahlbehörde abgeben. Alle für die gekoppelten Listen abgegebenen Stimmen werden zunächst bei der Vergabe der Mandate so gewertet, als wären sie für eine Liste abgegeben worden. Dadurch können sonst verfallende Reststimmen ausgeschöpft werden. Welche der gekoppelten Listen wieviele Mandate erhält, wird anschließend für jede Liste eigens wieder nach dem d’Hondtschen Verfahren ermittelt.

 

Link zur Tiroler Gemeindewahlordnung

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